Bußgeld

Die Peter Maffay Stiftung ist eine Kinderhilfsorganisation, die in Deutschland, Spanien und Rumänien in mehreren Einrichtungen für benachteiligte und traumatisierte Kinder tätig ist. Da unsere Arbeit ausschließlich aus Spenden finanziert wird, sind wir für die Verwirklichung unserer Projekte auf finanzielle Zuwendungen angewiesen, die wir gewissenhaft und verantwortungsvoll einsetzen.

Bitte unterstützen Sie als Richter oder
Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung.
Vielen Dank!

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:

Informationen für Zahlungspflichtige:

Sie sollen wegen einer Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft einen Geldbetrag an die Peter Maffay Stiftung zahlen? Dann möchten wir Sie bitten, immer das Kennwort Geldauflage und Ihren vollständigen Namen zu verwenden.

Achtung: Dies ist kein Spendenkonto!

Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und die zuständige Behörde entsprechend zu informieren. Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen leider nicht ausstellen, denn Bußgelder und Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.

Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zu einer eventuellen Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Wir sind nicht berechtigt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen. Falls Sie Ratenzahlung vereinbart und dafür einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, ihn rechtzeitig zu kündigen.

Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an uns.